AGB

Die allgemeine Geschäftsbedingungen der Eva Kraemer Fotografie

I. Allgemeines

1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt, gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2.”Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

II. Urheberrecht

1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtgesetzes zu.

2. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den privaten, eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern nicht anders vereinbart.

3. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen an den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin über.

5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.

7. Die digitalen Negative (RAW Dateien) verbleiben bei der Fotografin.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird eine vereinbarte Pauschale erhoben.

2. Die Kosten des gewählten Erlebnisshooting-Paketes sind entweder als Vorkasse per Überweisung oder in Bar am Shooting-Tag zu bezahlen. Sämtliche Nachbestellungen und kostenpflichtige Zusatzleistungen sind per Vorkasse zu begleichen. Die Aushändigung der bestellten Zusatzleistung erfolgt erst nach Geldeingang.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder Eigentum der Fotografin.

4. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung bestimmter Leistung.

5. Fahrtkosten sind im Umkreis von 30 km um 51069 Köln in den jeweiligen Paketpreisen enthalten. Für jeden weiteren Kilometer fallen 0,30 Euro Kilometerpauschale an.

IV. Gestaltungsfreiheit

Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der fotografischer Stil der Fotografin bekannt, da auf der Webseite ersichtlich. Die Fotos entstehen oft bei natürlichem Licht und mit offener Blende, so sind nicht alle Bereiche auf den Bildern scharf. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

V. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Die Fotografin verwahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

3. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

VI. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

VII. Leistungen, Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Die Bilder werden nach dem Tage des Fotoshootings binnen maximal 4 Wochen fertig bearbeitet/gestellt.

2. Nach der vollständigen Bearbeitung der entstandenen Bilder, wird dem Auftraggeber eine Online-Galerie zur Verfügung gestellt, aus welcher er sich die gewünschten Bilder aussuchen kann.

3. Es ist weder gestattet die Bilder aus der Online-Galerie zu kopieren, noch Screenshots zu erstellen und diese zu verwenden.

4. Storniert der Auftraggeber das Fotoshooting aus welchem Grund auch immer nicht rechtzeitig, steht der Fotografin ein Ausfallhonorar zu. (Ausnahmen sind z.B. Erkrankungen etc. dann wird ein neuer Termin vereinbart). Dies wird wie folgt berechnet: Storno 3-5 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %, ab 2 Tag 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.

VIII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

XI. Digitale Fotografie

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder der Fotografin auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

X. Bildbearbeitung

1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.

2. Die Bearbeitung von Bilderzeugnissen der Fotografin und ihre Vervielfältigung, Bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Bilderzeugnisse so zu speichern und zu kopieren, dass der Name der Fotografin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet dieses elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleiben und die Fotografin als Urheberin der Bilderzeugnisse klar und eindeutig identifizierbar ist
(„Foto: Eva Kraemer | http://www.eva-kraemer.com “ ).

XI. Nutzung und Verbreitung

1. Die Verbreitung von Lichtbildern der Fotografin im Internet, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf CD oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber gestattet.

2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

4. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5  Wünscht der Auftraggeber, dass die Fotografin ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6. Hat die Fotografin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung der Fotografin verändert werden.

XII. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist.

2. Die Unwirksamkeit einer der Punkte stellt die anderen Punkte nicht in Frage.

3. Durch die Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber diesen ABGs zu.

4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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